Damit bei Unfällen mit Glas, beispielsweise bei Innentürfüllungen, derartig gefährliche Glasschwerter nicht zu schweren Verletzungen führen können, sieht der Entwurf der Teile 1 und 2 der DIN 18008 aktuell für Einsatzbereiche unter 80 cm den Einsatz von bruchsicherem Glas vor. Diskutiert wird nun eine Risikoabwägung, um zum Beispiel bei Kleinverglasungen in Haustüren Ausnahmen möglich zu machen. (Foto: © Vössing)

Damit bei Unfällen mit Glas, beispielsweise bei Innentürfüllungen, derartig gefährliche Glasschwerter nicht zu schweren Verletzungen führen können, sieht der Entwurf der Teile 1 und 2 der DIN 18008 aktuell für Einsatzbereiche unter 80 cm den Einsatz von bruchsicherem Glas vor. Diskutiert wird nun eine Risikoabwägung, um zum Beispiel bei Kleinverglasungen in Haustüren Ausnahmen möglich zu machen. (Foto: © Vössing)

Norm-Einspruchsitzung mit Folgen

Im Rahmen einer Einspruchssitzung im Arbeitskreis des Normenausschusses NA 005-09-25 AA wurden Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge zur Novellierung der DIN 18008 Teil 1 und 2 diskutiert.

Dabei wurde hinsichtlich der neuen Forderung nach bruchsicherem Glas an frei zugänglichen Einbauorten unter 80 Zentimetern Einbauhöhe unter dem Stichwort „Risikoabschätzung“ ein neuer Aspekt in die Diskussion eingebracht.

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