Foto: © Bostik GmbH
FASSADE - Aktuell | März 2024
Bostik ist auch 2024 Top Employer
Bereits 2023 wurde Bostik als Top Employer in Deutschland prämiert. Diese Auszeichnung als Top-Arbeitgeber hat auch 2024 Bestand.
(Foto: © Liu Ming/123rf.com)
Juni 2018
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die in der gesamten EU geltende Verordnung soll die Privatsphäre von Verbrauchern schützen.
Auch Handwerksbetriebe müssen die neuen Anforderungen bezüglich der Datenspeicherung ernst nehmen, denn bei Verstoss drohen Bußgelder.
Von Anne Kieserling
Den kompletten Fachartikel können Sie hier herunter laden: Den Datenschutz im Griff?
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