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Die Mittelstandsmeile in Chemnitz: Obwohl die Sonne tief steht, lassen sich durch Sonnenschutzglas durchaus angenehme Temperaturen erreichen. (Bild: Christoph Seelbach / SGG)

Beratung mit Mehrwert für mehr Wohnkomfort

Welche Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ergeben sich aus der neuen Energie-Einsparverordnung?

 

Ralf Vornholt, zuständig für das technische Marketing bei Saint-Gobain Glass Deutschland, erläutert in diesen Fachbeitrag die verschärften Anforderungen nach EnEV 2014 und DIN 4108-2.
 
Die Kombination aus effizientem Sonnenschutzglas und einem Verschattungssystem als sommerlicher Wärmeschutz wird aufgrund des sich ändernden Klimas und der Reduzierung von Klimatisierungskosten immer wichtiger. In diesem Zusammenhang wurden nicht nur die Anforderungen der DIN 4108-2 verschärft, auch die EnEV 2014 fordert den Nachweis eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes für Neubauten und die energetische Sanierung.

Dies gilt für alle Räume in Hochbauten, die auf mindestens 19° C beheizt sind. Die erhöhten Anforderungen ergeben sich unter anderem aus einem geänderten Berechnungsverfahren, das höhere Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz bei großen Glasflächen stellt und einer Aktualisierung der Klimadaten sowie einer Neueinteilung der Klimazonen.

Für Fenster, Fassaden und Glas ergeben sich im Einzelnen folgende wichtige Änderungen:
 – Auf eine Berechnung nach Abschnitt 8.2.2 der DIN 4108-2 kann verzichtet werden, wenn bei Wohngebäuden der grundflächenbezogene Fensterflächenanteil kleiner als 35 Prozent ist und die Fenster einen außenliegenden Sonnenschutz mit FC < 0,30 aufweisen. Wie bisher ist ebenfalls kein Nachweis erforderlich, wenn der Fensterflächenanteil kleiner als 10 Prozent ist.
 – Das Verfahren der Sonneneintragskennwerte Szul wurde so modifiziert, dass Klimaregion, Bauart und Nachtlüftung mit einem neuen S1-Wert kombiniert wird, der nur für einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 26 Prozent gilt. Außerdem wurde ein neuer Faktor S2 als Korrektur zu S1 für andere Fensterteile aufgenommen.
 – Der Faktor der passiven Kühlung wurde aufgenommen und die Tabelle mit Anhaltswerten für die Abminderungsfaktoren FC mit den Werten für Zweifach- und Dreifach-Isolierglas sowie Sonnenschutzglas ergänzt.
 – Räume mit unbeheizten Glasvorbauten – also Wintergärten – werden gesondert geregelt.

Als Resultat ergibt sich bei Fensterflächen über 25 Prozent eine realistischere, aber auch strengere Bewertung. Das heißt, dass nun deutlich effektivere Sonnenschutzmaßnahmen als bisher erforderlich sind. Beispielsweise kann der Nachweis bei einer Vollverglasung einer Wohnzimmerwand mit Zweifach-Isolierglas auch mit schwerer Bauart, Markise und leichtem Sonnenschutz innen nicht mehr erbracht werden.


Den kompletten Fachartikel von Ralf Vornholt, Marketing Technik, Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH können Sie hier herunter laden: Beratung mit Mehrwert für mehr Wohnkomfort

Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH