Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, (Foto: © ZDH/Schüler)

Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, (Foto: © ZDH/Schüler)

Prävention von unseriösen Abmahnungen

Zum Vorstoß der CDU/CSU-Bundestags-Fraktion zur gesetzlichen Prävention von unseriösen Abmahnungen bei Datenschutz-Verstößen hat sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, geäußert.

"Es ist richtig, insbesondere kleine Betriebe vor den Risiken missbräuchlicher Abmahnungen zu schützen. Unsere Handwerksbetriebe haben mit großem Aufwand die neuen Datenschutzvorschriften umgesetzt. Formale Kleinigkeiten dürfen jetzt nicht zur bitteren Kostenfalle werden", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Und weiter: "Der Gesetzgeber ist gefordert, zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen. Tag für Tag droht Handwerksbetrieben die Gefahr missbräuchlicher Abmahnungen wegen geringfügiger Formverstöße. Notwendig ist eine konsequente und dauerhafte Lösung. Vorübergehende Ausnahmen sind zwar ein wichtiger und richtiger erster Schritt, der tem-porär Zeit verschafft. Letztlich greift das jedoch zu kurz. Notwendig ist eine generelle und umfassende Lösung zum Thema Abmahnun-gen. Datenschutz hat mit wettbewerbsrechtlichen Tatbeständen nichts zu tun und kann daher kein Abmahngrund sein."

www.zdh.de

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