Frei zugängliche bodentief verglaste Fenstertüren und Festverglasungen in Wohngebäuden fallen unter die neue Regel zum Einsatz von Glas mit bruchsicherem Verhalten. (Foto: © Vössing)

Frei zugängliche bodentief verglaste Fenstertüren und Festverglasungen in Wohngebäuden fallen unter die neue Regel zum Einsatz von Glas mit bruchsicherem Verhalten. (Foto: © Vössing)

Novellierung der DIN 18008

Ab wann eine neue Norm öffentlich-rechtlich wirksam ist, ist vergleichsweise leicht festzustellen: Dazu muss sie im betreffenden Bundesland per Ministerialerlass als Technische Baubestimmung eingeführt sein.

Anfang Dezember 2017 ist von der Mehrheit des Normenausschusses beschlossen worden, frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen zur Senkung des Verletzungsrisikos auf der (den) zugänglichen Seite(n) bis 0,80 Meter über Verkehrsflächen mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.

Es ist damit zu rechnen, dass diese Anforderung im Laufe des Jahres in den Weissdruck der DIN 18008 übernommen wird. Die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die privatrechtlichen, sollten aber schon jetzt berücksichtigt werden.

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