Foto: © Bostik GmbH
FASSADE - Aktuell | März 2024
Bostik ist auch 2024 Top Employer
Bereits 2023 wurde Bostik als Top Employer in Deutschland prämiert. Diese Auszeichnung als Top-Arbeitgeber hat auch 2024 Bestand.
Frei zugängliche bodentief verglaste Fenstertüren und Festverglasungen in Wohngebäuden fallen unter die neue Regel zum Einsatz von Glas mit bruchsicherem Verhalten. (Foto: © Vössing)
März 2018
Ab wann eine neue Norm öffentlich-rechtlich wirksam ist, ist vergleichsweise leicht festzustellen: Dazu muss sie im betreffenden Bundesland per Ministerialerlass als Technische Baubestimmung eingeführt sein.
Anfang Dezember 2017 ist von der Mehrheit des Normenausschusses beschlossen worden, frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen zur Senkung des Verletzungsrisikos auf der (den) zugänglichen Seite(n) bis 0,80 Meter über Verkehrsflächen mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.
Es ist damit zu rechnen, dass diese Anforderung im Laufe des Jahres in den Weissdruck der DIN 18008 übernommen wird. Die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die privatrechtlichen, sollten aber schon jetzt berücksichtigt werden.
Den kompletten Fachartikel können Sie hier herunter laden: Novellierung der DIN 18008
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