TR 2: Regelung zu Vordächern
Durch die Einführung der DIN 18008 wird die Realisation von Vordächern mit Tellerhaltern in einer Norm geregelt.
Da diese Norm baurechtlich in den Ländern eingeführt ist, können Vordächer, die nach DIN 18008 gebaut werden, ohne weitere Zulassungen realisiert werden. Voraussetzung sind auch die in Teil 1 der DIN 18008 beschriebenen Anforderungen an den Nachweis der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit und der Resttragfähigkeit, die üblicherweise mit Hilfe von Software ermittelt werden können.
Sollten Vordächer nicht den Regelungen der DIN 18008 entsprechen, sind diese Bauarten nicht geregelt und bedürfen einer ZiE, einem abP oder einer abZ. In Zukunft werden nach der Veröffentlichung der VV TB, die voraussichtlich die Bauregelliste ablösen wird, Bauartgenehmigungen zu beantragen sein.
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